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Gladebecker Bratwurstauftauverein

Aufnahmebedingungen

Aufnahmebedingungen des 1. Gladebecker Bratwurstauftauverein n. e. V.

 

  1. Der Antrag zur Aufnahme neuer Mitglieder/innen muss durch ein bereits voll integriertes Mitglied der Auftaugemeinde gestellt werden.

 

  1. Bei weiblichen „Neumitgliedern“ oder Frauen männlicher „Neumitglieder“ muss der Name der Frau auf „ina“ enden.

 

  1. Teil des Aufnahmerituals ist die Ausrichtung des nächsten Treffens des I. Gladebecker Auftauvereins n. e. V. (ohne Grillgut – dieses wird natürlich wie immer durch den 'Grillzeugsbeauftragten' beschafft). Gegen Ende des Treffens werden die „Alt-Vereinsmitglieder“ über die Aufnahme der „Neumitglieder“ entscheiden. Diese Entscheidung muss einstimmig ausfallen.

 

  1. Auf der, nach der Aufnahme der Neumitglieder folgenden, Generalversammlung des I. Gladebecker Auftauvereins n. e. V. muss das Neumitglied, bei Paaren einer, ein offizieles Amt übernehmen. Gibt es zu diesem Zeitpunkt kein freies Amt, wird ein neues Amt geschaffen.

 

 

Offizielles Dokument des

 

I. Gladebecker Auftauvereins n. e. V.

Wir tauen seit 2007

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